Kraftwagen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zusätzlich des Fahrzeugführers
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Anhänger mit max. 750 kg
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Anhänger mit zGM über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: Klassen M und L
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
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bei Ersterteilung: 12 Stunden
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bei Erweiterung: 6 Stunden
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Zusatzunterricht: 2 Stunden
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Übungsfahrten: nach Bedarf
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Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
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Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
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Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt) dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Voraussetzungen:
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Biometrisches Passbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Klasse B17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Kraftwagen (wie Klasse B)
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Kraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg
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Anhänger bis max. 750 kg oder Gesamtmasse der Kombination bis zu 3.500 kg
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Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Mindestalter: 17 Jahre (mit Begleitperson), ab 18 Jahre eigenständig
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: Klassen M und L
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
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bei Ersterteilung: 12 Stunden
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Zusatzunterricht: 2 Stunden
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Übungsfahrten: nach Bedarf
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Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
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Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
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Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
Alle Ausbildungsfahrten dauern jeweils 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Voraussetzungen:
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Biometrisches Passbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
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Zustimmung der Erziehungsberechtigten
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Anmeldung der Begleitpersonen (inkl. deren Führerschein)
Klasse BE (Pkw mit Anhänger)
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
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Anhänger über 750 kg und/oder Gesamtmasse der Kombination über 3.500 kg, jedoch maximal 7.000 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Zusätzliche Praxisstunden
Prüfung: Praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: Keine zusätzlichen Klassen eingeschlossen
Fahrstunden* (jeweils à 45 Minuten)
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Übungsfahrten: nach Bedarf
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Überlandfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
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Autobahnfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunden)
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Nachtfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunden)
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Voraussetzungen:
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Besitz der Führerscheinklasse B
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Biometrisches Passbild
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Sehtest
Klasse B96 (Pkw mit Anhänger – vereinfachter Erwerb)
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
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Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination zwischen 3.500 kg und max. 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis als spezieller Tageskurs
Prüfung: Keine Prüfung notwendig (Bescheinigung durch Fahrschule)
Eingeschl. Klassen: Keine zusätzlichen Klassen eingeschlossen
Kursumfang (Gesamtdauer 7 Stunden):
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Theoretischer Unterricht: 2,5 Stunden
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Praktische Übungen auf dem Übungsplatz: 3,5 Stunden
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Praktische Fahrten im Straßenverkehr: 1 Stunde
Voraussetzungen:
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Besitz der Führerscheinklasse B